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Testament / Legate

Sie möchten über Ihren Tod hinaus Menschen mit Hirnverletzung helfen. Mit einem Testament zugunsten von FRAGILE Zentralschweiz können Sie Ihren letzten Willen kundtun.

Sie möchten über Ihren Tod hinaus Menschen mit Hirnverletzung helfen. Mit einem Testament zugunsten von FRAGILE Zentralschweiz können Sie Ihren letzten Willen kundtun.

Nachdem Sie Ihre Liebsten im Testament begünstigt haben, können Sie auch Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen mit einem Vermächtnis (Legat) berücksichtigen. Dies muss im Testament festgehalten werden.

So erstellen Sie ein Testament:

  • Stellen Sie Ihre persönliche Situation anonym und unverbindlich dar. Nutzen Sie hierfür den kostenlosen «Testament-Generator» unserer Partnerorganisation DeinAdieu. Dieses Tool generiert anhand Ihrer Angaben eine persönliche Testament-Vorlage.
     
  • Schreiben Sie nun diese Vorlage handschriftlich ab, versehen Sie das Dokument mit Datum und Ihrer Unterschrift – und schon ist Ihr Testament erstellt.
     
  • Hinterlegen Sie Ihr Testament gut auffindbar bei einer Vertrauensperson, einem Anwalt oder der Gemeinde.
     

So einfach kann ein rechtsgültiges Testament aussehen: Testament-Ratgeber Seite 10 (JPG)

In unserem Testament-Ratgeber finden Sie weitere wichtige Informationen. Beispielsweise erklären wir darin den Begriff «Pflichtteil», die Berechnung der freien Quote oder wann die Ernennung eines Willensvollstreckers sinnvoll ist.

Ja, ich bestelle den Testament-Ratgeber von FRAGILE Suisse.

Um unsere wertvollen Angebote weiterhin anbieten und erweitern zu können, sind wir auf finanzielle Hilfe angewiesen. Im Namen der Betroffenen und ihrer Angehörigen danken wir Ihnen von Herzen, wenn Sie Ihre Werte weiterleben lassen wollen und FRAGILE Suisse mit Ihrem Testament unterstützen.

Im Testament können Sie rechtlich verbindlich festlegen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Um gültig zu sein, muss ein Testament handschriftlich verfasst und in vorgegebener Form abgefasst sein. Es muss als Original vorliegen. Eine testamentarische Begünstigung kann als Vermächtnis (Legat) oder als Erbeinsetzung erfolgen.

Haben Sie Fragen? Unsere Geschäftsstelle koordiniert den Kontakt mit unserem Rechtsanwalt.

Kontakt Geschäftsstelle
Telefon 041 260 78 61, E-Mail zentralschweiz@remove-this.fragile.ch

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