Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag
Sorgen Sie vor – damit Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie diesen nicht mehr selber zum Ausdruck bringen können.
Sorgen Sie vor – damit Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie diesen nicht mehr selber zum Ausdruck bringen können.
Testament
Was ist ein «Pflichtteil»? Kann ich die «freie Quote» anpassen? Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen finden Sie in unserem Testament-Ratgeber. Auch der Testament-Generator unserer Partnerorganisation DeinAdieu ist eine wertvolle Hilfe. Damit können Sie Ihre persönliche Situation anonym und unverbindlich erfassen und eine Vorlage für Ihr Testament erstellen.
So einfach kann ein rechtsgültiges Testament aussehen: Testament-Ratgeber Seite 10
Nachdem Sie Ihre Liebsten im Testament begünstigt haben, können Sie auch Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen, mit einem Vermächtnis (Legat) berücksichtigen. Um unsere wertvollen Angebote weiterhin anbieten und erweitern zu können, sind wir auf finanzielle Hilfe angewiesen.
Im Namen der Betroffenen und ihrer Angehörigen danken wir Ihnen von Herzen, wenn Sie Ihre Werte weiterleben lassen wollen und FRAGILE Suisse mit Ihrem Testament unterstützen.
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Ich berücksichtige FRAGILE Suisse in meinem Testament, weil ich selber gesehen habe, wie gut die Organisation meiner Bekannten nach ihrem Hirnschlag geholfen hat.
Frau T., langjährige Unterstützerin
Patientenverfügung
Nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder Demenz sind Sie oft nicht mehr in der Lage, selber über medizinische Behandlung zu entscheiden. In einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche Gesundheitsversorgung (medizinische Behandlung und Pflege) Sie wünschen oder ablehnen – beispielsweise, ob Sie lebenserhaltende Massnahmen wünschen. Genauere Informationen finden Sie in unserem Dokument:
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Vorsorgeauftrag
Auch der Vorsorgeauftrag tritt erst dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Willen urteilsfähig zu äussern. Er regelt folgende drei Lebensbereiche:
- Personensorge: Sicherstellung der Betreuung im Alltag und je nach Möglichkeit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
- Vermögenssorge: Erledigung finanzieller Angelegenheiten wie z.B. das Bezahlen von Rechnungen und Miete oder das Verwalten von Wertschriften und Immobilien.
- Rechtsverkehr: z.B. Abschliessen und Kündigen von Verträgen wie ein Handyabo, Öffnen und Bearbeiten der Post.
Genauere Informationen finden Sie in unserem Dokument:
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Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne persönlich und vertraulich.