Exklusion: Damit ist die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung aus der Gesellschaft gemeint. Sie dürfen zum Beispiel nicht in die Schule gehen oder bekommen keine Arbeit.
Separation: Menschen mit Behinderung sind vom Resten der Gesellschaft getrennt, indem sie in speziell für sie errichteten Institutionen leben, arbeiten oder zur Schule gehen. Auf diese Weise können sie zwar am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, aber sie kommen nicht mit der restlichen Gesellschaft in Kontakt.
Integration: Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung werden als Teil der Gesellschaft wahrgenommen. Sie dürfen beispielsweise am Unterricht in einer Klasse mit Kindern ohne Behinderung teilnehmen oder in einem Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Dabei wird aber zu einem gewissen Mass erwartet, dass sie sich an die Rahmenbedingungen der Gesellschaft anpassen.
Inklusion: Menschen mit Behinderung werden nicht nur in die Gesellschaft eingebunden, sondern die Umwelt wird auch ihren Bedürfnissen angepasst, indem zum Beispiel Schulen oder Arbeitgebende barrierefreie und zugängliche Angebote entwickeln.