Das Thema Sozialversicherung ist sehr komplex. Dennoch ist es wichtig, dass Sie als betroffene oder angehörige Person verstehen, von wem die entstandenen Kosten getragen werden und auf welche Leistungen Sie Anspruch haben. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten staatlichen Sozialversicherungen in der Schweiz.
Invalidenversicherung (IV):
Die IV spricht Leistungen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zu, wenn eine berufliche Eingliederung nicht mehr möglich ist. Sie sind versichert, wenn Ihr Wohnsitz in der Schweiz liegt und Sie während mindestens drei Jahren AHV-Beiträge bezahlt haben.
Bevor Sie Anspruch auf eine IV-Rente haben, müssen Sie jedoch mindestens ein Jahr warten. Während und nach diesem Jahr müssen Sie zu mindestens 40 % arbeitsunfähig sein. Die Höhe der Invalidenrente ist von den bisher bezahlten AHV-Beträgen abhängig.
Die Anmeldung bei der IV sollten Sie so früh wie möglich vornehmen, sobald sich eine bleibende Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit abzeichnet.
Ergänzungsleistungen:
Ergänzungsleistungen werden als Zusatz zu den Leistungen der IV- oder AHV-Rente zugesprochen, um ein minimales Grundeinkommen zu garantieren. Voraussetzung dafür ist, dass die gesetzlich vorgegebenen Einkommens- und Vermögenslimiten nicht überschritten werden. Auch Krankheits- und Behinderungskosten können vergütet werden.
Unfallversicherung:
In der Schweiz ist diese Versicherung für alle nicht selbständig Erwerbenden obligatorisch. Sie bietet sowohl nach Arbeits- und Nichtbetriebsunfall als auch bei Berufskrankheit einen Lohnersatz in Form von Taggeld. Bei einer bleibenden Erwerbsunfähigkeit bietet sie zudem eine IV-Rente.
Die Leistungen betragen maximal 80 % des Brutto-Einkommens vor dem Unfall, mit einem Höchstbetrag von CHF 148 200.- im Jahr und CHF 406.- am Tag (Stand 2022).
Wenn die Gesundheit durch einen Unfall beeinträchtigt ist, werden die Leistungen von IV und Unfallversicherung gesetzmässig koordiniert.
Pensionskasse:
Unselbstständig Erwerbende mit einem jährlichen Einkommen von über CHF 21’510.- müssen Beiträge an die Pensionskasse entrichten. Durch diese Beiträge ist auch das Risiko Invalidität versichert. Massgebend ist der IV-Rentenentscheid, doch je nach Reglement können bereits Leistungen ab einer Beeinträchtigung von 25 % zugesprochen werden. Auch diese werden mit den Leistungen der IV und Unfallversicherung gesetzlich koordiniert.
Krankenkasse:
Die Heilungskosten, die durch Unfall oder Krankheit entstehen, werden durch die Krankenkasse getragen – es sei denn, es handelt sich um Unfälle oder Berufskrankheiten, die von der Unfallversicherung gedeckt werden.
Weiter können noch mehr Leistungen zugesprochen werden, beispielsweise durch private Versicherungen (wie Krankentaggelder des Arbeitgebers oder Rechtschutzversicherungen), durch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers oder durch die Opferhilfe. In unserer Broschüre «Leben mit einer Hirnverletzung», woraus die Informationen in diesem Artikel stammen, finden Sie noch detailliertere Informationen zu diesem Thema. Zudem können Sie sich bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation gerne an unsere Beratung wenden.