Helpline 0800 256 256

Mobilität mit einer Hirnverletzung

Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auch an vielen Freizeitaktivitäten ist Mobilität eine zentrale Voraussetzung. Betroffene können nach einer Hirnverletzung oft nicht mehr Autofahren und sind entsprechend auf den öffentlichen Verkehr oder weitere Fahrdienste angewiesen. Welche Hindernisse sich Betroffenen dabei in den Weg stellen können, erfahren Sie nachfolgend.

Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auch an vielen Freizeitaktivitäten ist Mobilität eine zentrale Voraussetzung. Betroffene können nach einer Hirnverletzung oft nicht…

Symbolbild Mobilität

Für Menschen mit Behinderung ist ein System des öffentlichen Verkehrs, das sie gleichberechtigt und autonom nutzen können, elementar. Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und die Behörden, Fahrzeuge sowie Bahnhöfe und Haltestellen sind laut Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet, sich bis 2023 an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Zwar haben die gesetzlichen Vorgaben bereits eine beachtliche Wirkung gezeigt, die Anpassung wird bis 2023 jedoch nicht gelingen.

Alternativ zum öffentlichen Verkehr sind auch Fahrdienste wie Taxis von grosser Bedeutung und leisten einen Beitrag zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Aber auch da gibt es laut Inclusion Handicap immer wieder Schwierigkeiten, weil Fahrzeuge nicht zugänglich sind, Haltestellen für Menschen mit Sehbehinderung nicht erkennbar sind, Taxifahrer*innen die Beförderung von Assistenzhunden verweigern oder je nach Behinderungsart auf Sicherheitsprobleme hinweisen.

Werden Sie aktiv