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Daheim statt im Heim

Das «Begleitete Wohnen» bietet Menschen mit Hirnverletzung Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Das Angebot von FRAGILE Suisse wird von Fanny Schlegel geführt.

Das «Begleitete Wohnen» bietet Menschen mit Hirnverletzung Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Das Angebot von FRAGILE Suisse wird von Fanny Schlegel…

Symbolbild BeWo


Viele Betroffene haben nach einer Hirnverletzung einen grossen Wunsch: wieder in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Allerdings fällt es ihnen oft noch schwer, Alltag und Haushalt zu organisieren und ihre Finanzen und die administrativen Aufgaben zu bewältigen. FRAGILE Suisse unterstützt Betroffene mit dem Angebot «Begleitetes Wohnen» genau da, wo es nötig ist. Dabei werden Betroffene bis zu drei Stunden pro Woche von Fachpersonen begleitet. Die Unterstützung führt zu mehr Selbstbestimmung und im Idealfall zur Möglichkeit, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. FRAGILE Suisse arbeitet mit Angehörigen, dem nahen Umfeld, Rehakliniken, der Spitex und anderen Fachstellen zusammen.

Fanny Schlegel, praktisch jeder Mensch, der eine Hirnverletzung hatte, möchte wieder im eigenen Zuhause leben. Doch nicht für alle ist das möglich. Welche Voraussetzungen müssen fürs «Begleitete Wohnen» erfüllt sein?

Eine betroffene Person, die keine betreute Wohnform nach dem Spital- und/oder Rehaaufenthalt nötig hat, kann das Angebot des Begleiteten Wohnens in Anspruch nehmen. Es steht also grundsätzlich allen Personen zur Verfügung, die nach einer Hirnverletzung wieder in die eigene Wohnung zurückgehen können. Egal, ob sie alleine, in einer Partnerschaft oder mit einer Familie zusammenwohnen. Wichtig ist die Bereitschaft der Betroffenen, sich auf Hilfe einzulassen. Denn sie sind der Auftraggeber und bestimmen die Leistungen, die erbracht werden sollen. Dies im Rahmen dessen, was an alltagspraktischer Begleitung geleistet werden kann.

Wer trägt die Kosten?

Die Stundentarife, die FRAGILE Suisse anbietet, sind nicht kostendeckend. Die Differenz wird durch die Subventionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen und Spenden finanziert. So können wir das «Begleitete Wohnen» kostengünstig anbieten. Trotzdem bleibt eine Eigenbeteiligung, die nicht alle Betroffenen finanzieren können. Es kann geprüft werden, ob eine Kostenbeteiligung durch Sozialversicherungen (z.B. Unfallversicherung, Ergänzungsleistungen) oder Dritte (Gesuche) möglich ist. Notfalls kann ein Gesuch für eine überbrückende Finanzierung durch den Nothilfefonds von FRAGILE Suisse geprüft werden. Hier kommen ebenfalls Spendengelder zum Tragen.

Nach einer Hirnverletzung brauchen viele Betroffene für Haus- und administrative Arbeiten viel mehr Zeit als vorher. Alles geht langsamer. Wie lernt man, damit umzugehen?

Es ist sicher ein Prozess der Akzeptanz, der idealerweise bei Betroffenen, aber auch beim Umfeld stattfindet. Unterstützung bieten zum Beispiel der Austausch mit anderen Betroffenen, Gesprächstherapien bei einer Neuropsychologin oder einem Neuropsychologen sowie Hilfestellungen von Ergotherapeuten und anderen Fachpersonen. Aber es braucht auch einfach viel Zeit und Situationen, die helfen, die Veränderungen im Zeitmanagement und die neuen Bedürfnisse zu realisieren und schlussendlich zu akzeptieren. Nicht dem Alten nachzujagen, sondern im Hier und Jetzt zu schauen, was es aktuell braucht, ist eine gewaltige Herausforderung. Dabei kann eine Wohnbegleiterin oder ein Wohnbegleiter eine grosse Stütze sein.

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