Finanzierung und Recht

Es ist eine grosse Herausforderung, sich in der schwierigen Zeit nach einer Hirnverletzung mit Finanz- und Rechtsfragen auseinander zu setzen. Trotzdem darf dies nicht vergessen gehen. Ergreifen Sie die nötigen Schritte – wir stehen Ihnen dabei zur Seite.

Es ist eine grosse Herausforderung, sich in der schwierigen Zeit nach einer Hirnverletzung mit Finanz- und Rechtsfragen auseinander zu setzen. Trotzdem darf dies nicht vergessen gehen. Ergreifen Sie die nötigen Schritte – wir stehen Ihnen dabei zur Seite.

Welche Versicherung ist wofür zuständig? Welche Vorgaben und Fristen gibt es zu beachten? Wovon soll ich künftig leben? Je nachdem, ob die Kranken- oder Unfallversicherung zuständig ist, ergibt sich eine unterschiedliche Situation. Unsere Fachpersonen kennen sich aus und vermitteln Sie an die richtige Stelle.


Behandlungskosten

Für einige Behandlungen ist es notwendig, vorgängig eine Kostengutsprache der Versicherung einzuholen. Zudem ist die Spital-, Arzt- und Therapeutenwahl je nach Versicherungsmodell eingeschränkt. Dies gilt sowohl für den Aufenthalt im Akutspital oder in einer Rehaklinik als auch für ambulante Therapien. Fragen Sie die IV oder AHV an, ob sie die Kosten übernehmen für bauliche Anpassungen und Sachleistungen (zum Beispiel Behandlungsgeräte, Treppenlift, Rollstuhl usw.).


Lohnausfall

Klären Sie ab, wie lange der Lohn weiterbezahlt wird. Es gibt staatliche und private Versicherungen, die den Erwerbsausfall in den ersten Wochen bis Jahren übernehmen. Jedoch unterscheiden sich die Leistungen je nach Versicherungsmodell: Wir empfehlen, möglichst rasch die Ansprüche zu prüfen und anzumelden. Wenn jemand spätestens sechs Monate nach dem Ereignis noch nicht wieder 100% arbeitsfähig ist, sollte er oder sie sich zudem bei der IV anmelden. Diese prüft dann, ob eine Eingliederung, Umschulung oder Rente in Frage kommt. Diese äusserst zeitaufwändigen Abklärungen sollten frühzeitig in Angriff genommen werden.


Langfristig reduzierte Erwerbsfähigkeit / Behinderung

Wir empfehlen Menschen mit Hirnverletzung, zu prüfen, ob sie einen Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

  • Rente und Taggeld: Je nach Situation können Rente oder Taggeld von der IV/AHV, der Unfallversicherung, der Pensionskasse oder aus der 3. Säule kommen.
  • Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag: Sind Sie in Ihren täglichen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen, können Sie eine Hilflosenentschädigung beantragen. Möchten Sie in der eigenen Wohnung leben, können Sie bei der IV zusätzlich einen Assistenzbeitrag beantragen, um eine Unterstützungsperson anzustellen.
  • Spezialfälle: Bei Unfällen stehen Ihnen allenfalls Leistungen von weiteren Versicherungen zu (zum Beispiel Haftpflichtversicherung, Autoinsassenversicherung). In gewissen Fällen besteht auch Anspruch auf eine Integritätsentschädigung oder auf Beiträge der Opferhilfe.

Wenn das Geld nicht reicht

  • Ergänzungsleistungen: Reichen alle Einkünfte nicht aus, um den Existenzbedarf zu decken, können Berechtigte Ergänzungsleistungen bei der AHV/IV beantragen.
  • Finanzielle Notlagen: Leider ist Behinderung in der Schweiz nach wie vor ein Armutsrisiko. Einige Ausgaben erhöhen zwar die Lebensqualität der Betroffenen - die Versicherungen übernehmen sie aber nicht oder nur teilweise. Zudem führen Zahlungsfristen manchmal zu zeitlich begrenzten finanziellen Notlagen. Wenden Sie sich in einer finanziellen Notlage nicht an ein Kreditinstitut, sondern an unsere Beratungsstelle. Wir beraten Sie zu finanziellen Themen und prüfen gerne, auf welche Leistungen und Vergünstigungen Sie Anspruch haben. Bei Bedarf unterstützen wir Sie beim Verfassen von Gesuchen.

Rechtliche Fragen

Was steht Ihnen zu und wie setzen Sie Ihre Rechte durch? Unsere Fachpersonen haben vertieftes Wissen im Sozialversicherungsrecht und beraten Sie gerne. Wo notwendig, vermitteln wir Ihnen einen Anwalt oder eine Anwältin mit der nötigen Erfahrung. Dies empfiehlt sich vor allem bei unfallbedingten Hirnverletzungen, die haftpflichtrechtliche Konsequenzen haben.

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