Teilrevision des BehiG

Im Rahmen einer Teilrevision sieht der Bundesrat diverse Änderungen vor, welche die Situation von Menschen mit Behinderungen sogar verschlechtern würden.

Im Rahmen einer Teilrevision sieht der Bundesrat diverse Änderungen vor, welche die Situation von Menschen mit Behinderungen sogar verschlechtern würden.

Den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Hirnverletzung, die vielfach unter kognitiven sowie multiplen und unsichtbaren Einschränkungen leiden, wird dabei jedoch zu wenig bis keine Beachtung geschenkt. Insbesondere deshalb erachten wir die Gesetzesvorlage als ungenügend. Wir haben uns der Vermehmlassungsantwort unseres Dachverbands Inclusion Handicap vom 19. März 2024 deshalb nicht nur angeschlossen, sondern diese durch massgebende inhaltliche Ergänzungen und Konkretisierungen zugunsten von Menschen mit Hirnverletzung erweitert.

Das vollständige Dokument können Sie hier lesen:

Vernehmlassungsantwort (PDF)

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